Vergütung

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Vergütung:

Gerichtliche Leistungen werden nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz), das auch die Vergütung von Sachverständigen regelt, in Rechnung gestellt..

Außergerichtliche Leistungen können frei vereinbart werden. Meine aktuellen Verrechnungssätze sind:

 

Leistung

Honorar

Sachverständigen Tätigkeit

142,80 € pro Stunde

Fahrkosten PKW

    0,60 € pro km

Foto Original

    2,38 € pro Stück

Foto als Kopie

    0,60 € pro Stück

Gutachten Original

    2,38 € pro Seite

Gutachten Kopie

    0,60 € pro Seite


Fahrkosten werden wie Arbeitsstunden abgerechnet, jeweils von meinem Büro in Schleiden aus zum Termin und wieder bis zu meinem Büro in Schleiden zurück.

Alle vorstehenden Preise sind Bruttopreise; die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19 % ist enthalten.

Bei größeren Aufträgen ist eine Pauschalvereinbarung möglich.