Vergütung:
Gerichtliche Leistungen werden nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz), das auch die Vergütung von Sachverständigen regelt, in Rechnung gestellt..
Außergerichtliche Leistungen können frei vereinbart werden. Meine aktuellen Verrechnungssätze sind:
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Fahrkosten werden wie Arbeitsstunden abgerechnet, jeweils von meinem Büro in Schleiden aus zum Termin und wieder bis zu meinem Büro in Schleiden zurück.
Alle vorstehenden Preise sind Bruttopreise; die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19 % ist enthalten.
Bei größeren Aufträgen ist eine Pauschalvereinbarung möglich.